AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Sitterz GmbH

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Sitterz GmbH gegenüber ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie Verbraucher sein.

(3) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(5) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden gegenüber Unternehmern nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Sitterz GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote der Sitterz GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Bestellungen können insbesondere per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen.

(3) Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung der Sitterz GmbH, durch Ausführung des Auftrags oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

(4) Für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind die Auftragsbestätigung bzw. das individuelle Angebot der Sitterz GmbH sowie die vom Kunden übermittelten und gegebenenfalls freigegebenen Angaben maßgeblich.

(5) Bei individuell angefertigten Produkten ist der Kunde verpflichtet, die in Angeboten, Entwürfen, Korrekturabzügen oder Freigaben enthaltenen Angaben, insbesondere Namen, Texte, Maße, Schreibweisen, Daten, Nummern, Logos und Motive, sorgfältig zu überprüfen.

Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit der freigegebenen Ausführung.

(6) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können zu zusätzlichen Kosten und einer Verlängerung der Lieferzeit führen. Die Sitterz GmbH wird den Kunden hierüber informieren, soweit die Änderung erhebliche Auswirkungen auf Preis oder Lieferzeit hat.

(7) Technisch oder produktionsbedingt erforderliche geringfügige Abweichungen bleiben zulässig, soweit hierdurch die vereinbarte Verwendung oder die wesentlichen Eigenschaften des Produkts nicht beeinträchtigt werden und die Abweichung für den Kunden zumutbar ist.


§ 3 Preise

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(3) Verpackungs-, Versand- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

(4) Änderungs- oder Zusatzwünsche des Kunden, die nach Vertragsschluss erfolgen, werden zusätzlich berechnet, sofern hierdurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht.


§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse oder durch Abholung am Geschäftssitz der Sitterz GmbH.

(2) Liefer- und Fertigungszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Da ein wesentlicher Teil der Produkte individuell nach Kundenauftrag gefertigt oder graviert wird, beginnt eine angegebene Fertigungsfrist grundsätzlich erst, wenn sämtliche zur Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Dateien und Freigaben des Kunden vorliegen.

Bei vereinbarter Vorkasse beginnt die Fertigungsfrist grundsätzlich außerdem erst nach Eingang der vereinbarten Zahlung.

(4) Verzögert sich die Ausführung aufgrund fehlender Angaben, Vorlagen, Freigaben oder sonstiger erforderlicher Mitwirkung des Kunden, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

(5) Teillieferungen sind gegenüber Unternehmern zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.


§ 5 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Leistungshindernisse

(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der Sitterz GmbH nicht zu vertretende und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse, welche die Lieferung oder Leistung vorübergehend verhindern oder wesentlich erschweren, verlängern vereinbarte Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum.

Hierzu können insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldete Betriebsstörungen, Ausfälle von Produktionsanlagen, Energieversorgung oder Transportmöglichkeiten sowie entsprechende Störungen bei Zulieferern gehören.

(2) Dauert das Leistungshindernis länger an und ist einer Vertragspartei das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, richten sich die Rechte der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung erfolgt entsprechend der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung vereinbarten Zahlungsart.

(2) Die Sitterz GmbH ist insbesondere berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Eine Lieferung auf Rechnung kann insbesondere Bestandskunden und öffentlichen Auftraggebern eingeräumt werden.

(3) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Der gesetzliche Anspruch auf die Verzugspauschale sowie die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleiben unberührt.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Sitterz GmbH.

(2) Gegenüber Unternehmern behält sich die Sitterz GmbH das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

(3) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf die Ware ohne vorherige Zustimmung der Sitterz GmbH nicht verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.


§ 8 Personalisierte und individuell angefertigte Produkte

(1) Ein wesentlicher Bestandteil des Leistungsangebots der Sitterz GmbH besteht aus individuell nach Kundenvorgaben hergestellten, bearbeiteten, beschrifteten oder gravierten Produkten.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben und Inhalte, insbesondere Namen, Schreibweisen, Texte, Daten, Nummern, Abmessungen, Logos, Bilder und Motive.

(3) Fehler, die bereits in den vom Kunden übermittelten oder ausdrücklich freigegebenen Daten oder Entwürfen enthalten waren und von der Sitterz GmbH entsprechend der Freigabe umgesetzt wurden, stellen grundsätzlich keinen Mangel der Leistung der Sitterz GmbH dar.

Dies gilt nicht, wenn der Fehler für die Sitterz GmbH offensichtlich erkennbar war und nach Treu und Glauben eine Rückfrage beim Kunden geboten gewesen wäre.


§ 9 Mängelansprüche

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes wirksam vereinbart ist.

(2) Ist der Kunde Kaufmann und der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 ff. HGB.

Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Später erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

(3) Die Sitterz GmbH ist bei berechtigten Mängelansprüchen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet.

(4) Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Verwendung oder Lagerung durch den Kunden entstehen, begründen keine Mängelansprüche gegen die Sitterz GmbH, soweit die Sitterz GmbH hierfür nicht verantwortlich ist.

(5) Bei individuell gefertigten Produkten stellen geringfügige, technisch unvermeidbare und zumutbare Abweichungen, insbesondere hinsichtlich Farbe, Materialstruktur, Oberflächenbeschaffenheit oder Positionierung, keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.


§ 10 Transportschäden

(1) Unternehmer und Kaufleute haben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten zu beachten.

(2) Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar gegenüber dem Zusteller zu reklamieren und die Sitterz GmbH darüber zu informieren.

Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden nicht dadurch eingeschränkt, dass eine solche Meldung unterbleibt.


§ 11 Vom Kunden bereitgestellte Waren

(1) Überlässt der Kunde der Sitterz GmbH eigene Gegenstände zur Gravur, Beschriftung, Bearbeitung oder sonstigen Veredelung, hat der Kunde auf besondere Eigenschaften, Empfindlichkeiten oder einen außergewöhnlich hohen Wert des Gegenstandes vor Auftragserteilung hinzuweisen.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass der überlassene Gegenstand für die vereinbarte Bearbeitung grundsätzlich geeignet ist.

(3) Für Schäden an vom Kunden bereitgestellten Gegenständen haftet die Sitterz GmbH nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften.


§ 12 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten

(1) Stellt der Kunde Texte, Bilder, Logos, Marken, Grafiken, Designs, Namen oder sonstige Inhalte für die Herstellung oder Bearbeitung eines Produkts zur Verfügung, versichert er, dass er über die zur vertragsgemäßen Verwendung erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Kunde stellt die Sitterz GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

Dies umfasst auch die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Die Sitterz GmbH ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.


§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Von der Sitterz GmbH selbst erstellte Entwürfe, Grafiken, Fotografien, Designs und sonstige schutzfähige Arbeitsergebnisse bleiben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geistiges Eigentum der Sitterz GmbH.

(2) Eine über den vereinbarten Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung bedarf der Zustimmung der Sitterz GmbH, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.


§ 14 Haftung

(1) Die Sitterz GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.


§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht dem Verbraucher grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist, oder bei Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Dies betrifft insbesondere individuell angefertigte, gravierte, beschriftete oder nach persönlichen Vorgaben des Verbrauchers gestaltete Produkte, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausschluss des Widerrufsrechts vorliegen.

(3) Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

(4) Soweit für einen konkreten Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert nach den gesetzlichen Vorschriften belehrt.


§ 16 Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Sitterz GmbH ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.


§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Sitterz GmbH.


§ 18 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.